Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 07.08.2025

Bauanträge

  • Antrag auf Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Doppelgarage, Tyrlbrunn 29, Fl-Nr. 2260 Gem. Freutsmoos
  • Antrag auf Neubau eines Feuerwehrhauses, Allerdinger Feld West 6, Fl-Nr. 156/11 Gem. Palling
  • Antrag auf Nutzungsänderung ehemaliger Rinderstall in eine landwirtschaftliche Maschinenhalle, Nutzungsänderung einer Teilfläche des Rinderstalles in eine Gewerbefläche, Anbau einer überdachten Stellfläche für die Aufstellung einer Biokohlen-Anlage zur Holzverwertung, Mitterroidham 7, Fl.-Nr. 4388 Gem. Palling
 

Bauleitplanung

Aufstellung 9. Änderung Bebauungsplan "Katzwalchen"

Im Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine Stellungnahmen abgegeben. In der Abwägung wurden die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB im Gemeinderat besprochen.

Der Gemeinderat beschloss anschließend den vom Planungsbüro SCHMID + PARTNER Stadtplaner Architekt PartG mbB, Teisendorf gefertigten Entwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Katzwalchen“ in der Fassung vom 07.07.2025 und Begründung in der Fassung vom 07.07.2025 als Satzung.

 

Bauleitplanung Nachbargemeinde

Die Gemeinde Palling wurde von der Gemeinde Tyrlaching an folgenden Verfahren beteiligt:

  • Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bauleitplanverfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Akazienweg i.d.F. v. 08.05.2025
  • Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 11 "Akazienweg" i.d.F. v. 08.05.2025

Der Gemeinderat sah jeweils kein Erfordernis, zu den Verfahren eine Stellungnahme abzugeben.

 

Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids auf Errichtung und Betrieb von vier Windenergieanlagen – Fachstellenbeteiligung

Die Chiemgau-GmbH hat zwei Anträge auf jeweils immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid gestellt. Im Rahmen des Vorbescheids nach § 9 Abs. 1 BImSchG soll für die beantragten Windenergieanlagen über den Artenschutz entschieden werden. Außerdem soll entschieden werden über die Turbulenzintensität sowie die Verursachung schädlicher Umwelteinwirkungen, Schall und Schattenwurf. In beiden Fällen soll die Prüfung auch im Verhältnis zu etwaig konkurrierenden Windenergieanlagen erfolgen.

Das Vorhaben wird im vereinfachten Verfahren gem. § 19 BImSchG und § 6 WindBG

durchgeführt. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 und 2 WindBG für Verfahrenserleichterungen in Windenergiegebieten erfüllt sind.

Die Gemeinde Palling erhebt keine Bedenken gegen die Erteilung immissionsschutzrechtlicher Vorbescheide für die Errichtung und den Betrieb von 4 Windenergieanlagen auf den Grundstücken Flur-Nrn. 587 und 566, Gemarkung Tengling, Gemeinde Taching a. See, Flur-Nr. 2034, Gemarkung Törring, Stadt Tittmoning und Flur-Nr. 4462, Gemarkung Palling, Gemeinde Palling.

Die Chiemgau-GmbH wird aufgefordert, mit entsprechend begleitenden Informationsveranstaltungen die notwendige Transparenz und Akzeptanz in der Bürgerschaft zu schaffen.

 

Sturzflutschutz Palling Südost

Vorstellung der Sturzflutberechnung für den Bereich Palling-Südost und Mahd

Das Ingenieurbüro cfLab stellte die Ergebnisse der Sturzflutberechnung für den Bereich Palling-Südost (inkl. Ortsteil Mahd) im Gemeinderat vor.

Im Zuge einer baulichen Lösung gilt es insbesondere zu überprüfen, ob durch die Ableitung des Wassers nach Palling-Nord-Ost (->Sportplatz und angrenzende Flächen) eine Gefährdung für die dortige Wohnbebauung ausgelöst wird. Hierzu sind weitere Leistungen des Büros cfLab notwendig.

 

Bauliche Maßnahmen zum Schutz des Bereiches Palling Ost

Die Ergebnisse der Sturzflutberechnung zeigen, dass die sich im Bereich Mahd aufstauenden Wassermassen nicht nur das Kreisaltenheim gefährden, sondern auch weitere Teile im Osten des Orts Palling. Neben Wohnbebauung ist auch kritische Infrastruktur bedroht: Kreisaltenpflegeheim, Grundschule mit Turnhallen.

Das Ingenieurbüro Staller aus Traunstein stellte auf Grundlage dieser Starkregenberechnung eine bauliche Sofortmaßnahme vor. Allerdings belegt die Sturzflutberechnung des Ingenieurbüros cfLab, dass diese Sofortmaßnahme alleine nicht ausreichend sein wird.

In der Folge werden einige grundsätzliche Möglichkeiten mit dem Gemeinderat besprochen, für die es aber noch keine Planungen gibt bzw. noch kein Planungsauftrag erteilt wurde.

 

Installation einer automatischen Pegelwarnanlage im Bereich Mahd

Eine erfolgreiche Abwehr des Wasserzuflusses aus dem Bereich Mahd auf den Ort Palling hängt wesentlich davon ab, dass die Melde- und Alarmierungskette zu jeder Jahres- und Tageszeit gesichert ist und frühzeitig auslöst.

Auf Menschen gestützte Überwachungsmöglichkeiten sind dahingehend fehlerbehaftet und nicht krisenfest. Es soll deshalb eine automatisch-elektronische Pegelwarnanlage installiert werden. An welchem Standort und wie die technische Ausführung genau erfolgen wird, muss sich noch zeigen.

 

Erweiterung/Sanierung KiGa Palling

Die Angebote für die Außenanlagen II wurden vom Architekturbüro Mühlbacher und Hilse aus Traunstein geprüft und bewertet. Der Gemeinderat erteilte den Zuschlag an das wirtschaftlichste Angebot mit einer Angebotssumme von 50.763,50 € brutto. Die Kostenberechnung lag bei 56.752,54 € brutto, der wirtschaftlichste Bieter liegt somit um ca. 11 % unter der Kostenberechnung.

 

Bau einer Löschwasserzisterne im Bereich Volkrading/Höhenstetten

Zur Sicherstellung des Löschwasser-Grundschutzes im Bereich Volkrading/Höhenstetten ist die Herstellung einer Löschwasserzisterne erforderlich. In der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2024 wurde die Errichtung beschlossen, das Volumen auf mindestens 100 m³ festgelegt.
Zur Durchführung der Maßnahme wurden vier Fachfirmen um Angebotsabgabe gebeten. Das eingereichte Komplettangebot beläuft sich auf 74.432,27 € brutto und umfasst folgende Leistungen: Eingabeplanung, Statik, Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten und die Herstellung eines Stahlbetonrundbehälters (Zisterne).

Die Baukosten wurden im Zuge der Planungsphase mit 100.000 Euro geschätzt. Das Angebot liegt um 25.567,73 € niedriger. Die Finanzierung erfolgt aus dem im Haushalt vorgesehenen Mitteln für die Herstellung der Löschwasserzisterne.

Der Gemeinderat beschloss den Bau einer Löschwasserzisterne mit einem Fassungsvolumen von mindestens 100 m³ im Bereich Volkrading/Höhenstetten und erteilte hierzu den Auftrag.

 

Neuerlass einer Stellplatzsatzung

Der Gemeinderat beschloss den Neuerlass der „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge der Gemeinde Palling (Stellplatzsatzung)“, die am 01.10.2025 in Kraft tritt. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt im November 2025.

Mehr zum Hintergrund der Stellplatzsatzung finden Sie unter dem Artikel "Neuerlass einer Stellplatzsatzung".