Neuerlass einer Stellplatzsatzung

Der Gemeinderat Palling beschloss in der Sitzung am 07.08.2925 den Neuerlass der „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge der Gemeinde Palling (Stellplatzsatzung)“, die am 01.10.2025 in Kraft tritt.
Hintergrund
Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO):
Ab dem 01.10.2025 wird die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen von staatlicher auf kommunale Ebene übertragen. Kommunen müssen also eine eigene Stellplatzsatzungen erlassen, wenn sie Stellplätze weiterhin vorschreiben wollen.
Rechtslage
Bis 30.09.2025: Stellplatzpflicht durch BayBO + GaStellV geregelt (z. B. 1 Platz/Wohnung).
Ab 01.10.2025: Stellplatzpflicht nur noch durch kommunale Satzung möglich.
Inhalt des Satzungsentwurfs der Gemeinde Palling
- Stellplatzregelung für Wohngebäude:
- Bis 50 m² Wohnfläche: 1 Stellplatz
- Über 50 m² Wohnfläche: 2 Stellplätze
- Sozial geförderter Wohnraum: max. 0,5 Stellplätze/Wohnung
- Kein zusätzlicher Besucherstellplatz erforderlich
- Sonderregelung: In Einzelfällen kann die Zufahrt zur Garage/Carport als Stellplatz zählen – nur bei klarer Zuordnung und ohne Behinderung anderer. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch, es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung der Gemeinde.
- Ablösebetrag:
- 10.000 € je Stellplatz, falls kein Stellplatz hergestellt wird.
- Verwendung des Geldes: Bau/Instandhaltung von Parkplätzen, Radverkehrsanlagen, E-Ladeinfrastruktur usw.
- Hierauf besteht kein Rechtsanspruch, es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung der Gemeinde.
Beteiligung und Stellungnahmen
- Öffentlichkeitsbeteiligung über Gemeinde-App und Mitteilungsblatt im Juli 2025
- Zwei Stellungnahmen eingegangen:
- 1. Vorschlag für Staffelung nach Wohnungsgröße
- 2. Hinweis auf Praxis im Alltag: Straßenparken bei Veranstaltungen, Wunsch nach unbürokratischer Lösung
Empfehlung und Abstimmung
- Verwaltung empfiehlt Erlass der Satzung zur Steuerung des ruhenden Verkehrs.
- Satzungsentwurf wurde mit dem Landratsamt abgestimmt.
- Der neue Satzungserlass tritt zum 01.10.2025 in Kraft.
- Die amtliche Bekanntmachung der Satzung erfolgt im November 2025.
Ziel der Satzung
- Rechtssicherheit für Bauvorhaben
- Reduzierung des Parkdrucks im öffentlichen Raum
- Planungssicherheit für Bauherren und Verwaltung