Neuigkeiten zu Personalausweis & Co.

Erhöhung der Personalausweis-Gebühren

Der Gesetzgeber hat bundesweit eine Erhöhung der Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises beschlossen. Grund hierfür sind gestiegene Herstellungs- und Personalkosten, unter anderem durch neue Verfahren wie digitale Passfotos. Mit der Anpassung sollen die tatsächlichen Verwaltungskosten gedeckt werden.

 Die neuen Gebühren für den Personalausweis betragen:

  • 46,00 Euro für antragstellende Personen ab 24 Jahren
  • 27,60 Euro für antragstellende Personen unter 24 Jahren

 Wir bitten um Beachtung.

 
Gültigkeit der Dokumente 
Personalausweis für Personen ab 24 Jahren10 Jahre
Personalausweis für Personen unter 24 Jahren6 Jahre
Vorläufiger Personalausweishöchstens 3 Monate

 

Reisedokumente rechtzeitig prüfen 

Infos zu Reisepass, Personalausweis und Co.

Das Bürgerbüro der Gemeinde weist darauf hin, dass die Lieferzeit der Bundesdruckerei für Reisepässe ab der Beantragung derzeit ca. 6 Wochen beträgt. Bei Personalausweisen dauert es 2 bis 3 Wochen, bis diese geliefert werden.

Bitte überprüfen Sie daher vor einer Reise rechtzeitig die Gültigkeit ihrer Ausweisdokumente.

Infos zum Reisepass auf einen Blick:

Antragsteller ab 24 Jahren:70,00 €10 Jahre gültig
Antragsteller unter 24 Jahren:37,50 €6 Jahre gültig

Der Zuschlag für einen Express-Reisepass kostet 32,00 €. Dieser wird innerhalb von 5 Werktagen geliefert.

Kinderreisepässe wurden 2024 abgeschafft, seitdem können keine neuen Kinderreisepässe ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon grundsätzlich unberührt. Für Kinder ist daher als Ausweisdokument nun ebenfalls ein Personalausweis oder Reisepass notwendig.

Die Einverständniserklärung zur Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden, wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht für das Kind haben. In Fällen, in denen ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt, muss nur dieser Elternteil die Einverständniserklärung unterschreiben. Zusätzlich muss in diesen Fällen durch Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses des zuständigen Familiengerichts das alleinige Sorgerecht nachgewiesen werden. Ein bloßer Hinweis auf eine Trennung oder auf die Abwesenheit des anderen Elternteils reicht nicht aus.

 

Mitzubringen bei allen Anträgen sind:

Bild
  • Bisher gültiger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
  • Einen QR-Code für ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate). Das Foto muss von einem zertifizierten Fotografen gemacht worden sein. Es besteht auch die Möglichkeit, bei uns im Bürgerbüro das Foto machen zu lassen.

Zur Prüfung der Identität muss der Antragsteller (also auch das Kind oder der Jugendliche unter 16 Jahren) grundsätzlich persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig. Bei nur bei Abholung des fertigen Ausweisdokuments kann ein Vertreter mit unterschriebener Vollmacht geschickt werden. Um einen Passes Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.