Mitteilung über die vorläufige Abrechnung von Erschließungsbeiträgen im Bebauungsplangebiet „Unering-Nord“ und „Oberweißenkirchen-Nord“

Die Gemeinde Palling beabsichtigt, die Erschließungsbeiträge für das Neubaugebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unering-Nord“ und „Oberweißenkirchen-Nord“ vorläufig abzurechnen.

Die Abrechnung der bislang entstandenen Erschließungskosten soll für das Baugebiet „Unering-Nord“ im Zeitraum des II. bis III. Quartals 2026 und für „Oberweißenkirchen-Nord“ im III. bis IV. Quartal erfolgen. Betroffen sind alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer innerhalb des genannten Bebauungsplangebietes, deren Grundstücke (Hs.-Nrn. Unering 17b, 18a, 18b, 19a, 19b, 30, 31a, 31b und 32; Hs.-Nrn. Oberweißenkirchen 23a, 23b, 25, 27 und 29) durch die hergestellten Erschließungsanlagen erschlossen wurden.

Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen erfolgt auf Grundlage der §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der jeweils gültigen Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde sowie den Bestimmungen des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (BayKAG).

Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer werden gebeten, dies bei ihren finanziellen Planungen zu berücksichtigen. Eine abschließende Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt erst nach endgültiger Fertigstellung. Hierzu fehlt derzeit noch die letzte Feinschicht der Asphaltdecke sowie ggf. die Straßenbeleuchtung. Über die Höhe der Erschließungskosten können vorab noch keine Aussagen getroffen werden, das diese erst im o.a. Zeitraum berechnet werden.

Für Rückfragen steht Herr Heigermoser vom Bauamt  der Gemeinde zu den üblichen Sprechzeiten gern zur Verfügung.

Helmut Heigermoser