Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 23.07.2026
Bauanträge
- Antrag auf Errichtung eines Einfamilien-Wohnhauses mit zwei Stellplätzen, sowie Abbruch des Nebengebäudes, Polsing 29
- Antrag auf Umbau bestehendes Einfamilienhaus mit Büroräumen zu Zweifamilienhaus mit Einbau Treppenhaus, Erneuerung bestehender Dachstuhl zur wärmetechnischen Ertüchtigung, Antrag Bauturbo, Brünning 23
- Antrag auf Neubau eines Zwei-Familien-Wohnhauses mit dazugehörigen Garagen und Antrag auf Anwendung des Bauturbos nach § 246 e BauGB, Oberweißenkirchen 8a
Vorstellung Markterkundungsverfahren zum Gigabitausbau in der Gemeinde Palling
Herr Wolfgang Lassak von der Beratungsfirma IK-T GmbH aus Regensburg stellte dem Gemeinderat die Ergebnisse des durchgeführten Markterkundungsverfahrens zum weiteren Gigabitausbau in der Gemeinde Palling vor.
Im Rahmen des Verfahrens wurden zunächst die vorhandene Infrastruktur erfasst und die Adressdaten der Onlineplattform des Projektträgers mit den Daten des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) Memmingen abgeglichen. Zudem fand ein kommunaler Branchendialog mit den Telekommunikationsunternehmen statt.
Im Gemeindegebiet wurden insgesamt 1.232 Adressen betrachtet. Davon sind bereits 284 Adressen (23 Prozent) mit Glasfaser (FTTH) versorgt. Für insgesamt 948 Adressen besteht derzeit kein gigabitfähiger Anschluss, weshalb diese als förderfähig eingestuft werden. Davon verfügen 411 Adressen über Bandbreiten zwischen 100 und 250 Mbit/s (SuperVectoring), 355 Adressen über Bandbreiten zwischen 30 und 100 Mbit/s („grauer Fleck“) und 182 Adressen über weniger als 30 Mbit/s („weißer Fleck“).
Als Grundlage für einen möglichen weiteren Ausbau wurde die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vorgestellt. Diese sieht eine Förderung von Gebieten vor, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen. Die Fördersätze können – abhängig von den Voraussetzungen – bis zu 90 Prozent betragen. Die maximale Fördersumme liegt bei bis zu 40 Millionen Euro.
Herr Lassak empfahl der Gemeinde Palling, den weiteren Ausbau im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 über das Wirtschaftlichkeitslückenmodell voranzutreiben. Vorgesehen ist die Erstellung und Einreichung eines Förderantrags für alle 948 förderfähigen Adressen. Die voraussichtlichen Gesamtausgaben belaufen sich auf rund 7,08 Millionen Euro, was etwa 7.500 Euro je Adresse entspricht. Die Finanzierung würde sich voraussichtlich aus 50 Prozent Bundesförderung (3.538.552 Euro), 40 Prozent Förderung durch den Freistaat Bayern (2.845.560 Euro) und einem Eigenanteil der Gemeinde Palling in Höhe von 10 Prozent (707.711 Euro) zusammensetzen.
Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens zur Kenntnis.
Altablagerung in der stillgelegten Hausmülldeponie „Allerding“ – Zuschussvertrag für die Detailuntersuchung
Für die stillgelegte Hausmülldeponie „Allerding“ hat das Landratsamt Traunstein eine Detailuntersuchung angeordnet. Der Gemeinderat hatte der Durchführung in der Sitzung im Februar 2025 zugestimmt und den Ersten Bürgermeister beauftragt, die erforderlichen Fördermittel zu beantragen und die notwendigen Schritte für die Vergabe einzuleiten.
Der Förderantrag wurde im Frühjahr 2025 gestellt. Inzwischen hat die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) einen Zuschuss von bis zu 79.146,99 Euro bewilligt. Der Eigenanteil der Gemeinde Palling beträgt 61.853,01 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss eines Zuschussvertrags mit der GAB.
Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss des Zuschussvertrags zu und ermächtigte den Ersten Bürgermeister, diesen zu unterzeichnen sowie die weiteren erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.
Wortmeldung zur Bürgerversammlung
Aus der Bürgerschaft wurde die Anregung vorgebracht, die Leitplanke am Steiner Berg als Gefahrenstelle zu entschärfen. Derzeit endet die Leitplanke in diesem Bereich mit einer Absenkung. Bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit kann dieser Bereich in Verbindung mit einem Aufprall auf die Leitplanke einen Rampeneffekt verursachen.
Eine mögliche Verbesserung wäre der Einbau eines Aufpralldämpfers anstelle der bisherigen Absenkung. Der zuständige Straßenbaulastträger hat bereits signalisiert, eine entsprechende Änderung im Falle einer Antragstellung durch die Gemeinde wohlwollend zu prüfen.
Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass auch ein Aufpralldämpfer bei einem Aufprall mit hoher Geschwindigkeit nur begrenzte Wirkung entfalten kann. Schwere Unfälle lassen sich daher am wirksamsten durch eine angepasste Fahrweise und die Einhaltung der geltenden Höchstgeschwindigkeiten vermeiden.
Der Gemeinderat beschloss, beim zuständigen Straßenbaulastträger die Ersetzung der Leitplanken-Absenkung durch einen Aufpralldämpfer zu beantragen.
Austausch eines Pumpengetriebes am Pumpwerk Geiselfing
Am Pumpwerk Geiselfing war es vor einigen Wochen zu einem schweren Schadensereignis gekommen, über das der Gemeinderat bereits informiert wurde. Die zwischenzeitlich durchgeführte technische Prüfung hat ergeben, dass das Getriebe der betroffenen Pumpe so stark beschädigt ist, dass ein weiterer Betrieb nicht verantwortet werden kann.
Eine Reparatur würde voraussichtlich Kosten von rund 20.000 Euro verursachen, der Austausch des Getriebes etwa 33.000 Euro. Sowohl die beauftragte Fachfirma als auch der Hersteller der Pumpe empfehlen aufgrund des Schadens den Austausch des Getriebes. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, musste kurzfristig eine Entscheidung getroffen werden. Der Erste Bürgermeister hat daher im Rahmen einer eilbedürftigen Entscheidung den Stopp der Reparatur und den Austausch des Pumpengetriebes veranlasst.
Der Gemeinderat wurde über diese Eilentscheidung informiert und stimmte der getroffenen Maßnahme sowie den erforderlichen haushaltsrechtlichen Entscheidungen zu.
Im weiteren Verlauf wird geprüft, ob auch bei der zweiten Pumpe ein entsprechender Getriebetausch erforderlich oder wirtschaftlich sinnvoll ist. Der Gemeinderat stimmte vorsorglich auch dieser Maßnahme sowie der hierfür erforderlichen überplanmäßigen Ausgabe zu, sofern sich die Notwendigkeit bestätigt.





