Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 21.05.2026
Bauanträge:
- Antrag auf Neubau eines Batteriespeichers an der Staatsstraße 2093, Fl-Nr. 4454 Gem. Palling
- Antrag auf Abriss bestehender Dachstuhl und Aufstockung Bestandswohnhaus, Ostring 7, Fl.-Nr. 496/5 Gem. Palling
Bauleitplanung
Aufstellung Einbeziehungssatzung "Ranham“
Der Gemeinderat beschloss aufgrund §§ 9 und 10 BauGB den vom Architekturbüro Arch. Ute Weiler-Heyers, Trostberg, gefertigten Entwurf zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Ranham“ mit Begründung in der jeweiligen Fassung v. 21.05.2026 als Satzung.
Neubau Feuerwehrhaus Palling
Die Angebote für die Gewerke Sanitär, Lüftung, Dachdecker- und Spenglerarbeiten liegen vor und wurden vom Ingenieurbüro Brundobler GmbH geprüft und bewertet. Die Angebotssummen liegen alle unter der Kostenberechnung. Folgende Zuschläge zu diesen Angebotssummen wurden erteilt:
- Sanitärarbeiten: 138.550,68 € brutto
- Lüftungsarbeiten: 129.699,98 € brutto
- Dachdecker- und Spenglerarbeiten II: 158.027,86 € brutto
Vorstellung der Bevölkerungsprognose
Im Jahr 2023 wurde für die Gemeinde Palling eine Bevölkerungs- und Bedarfsprognose als Grundlage für die weitere Planung in den Bereichen Wohnen, Kinderbetreuung und kommunale Infrastruktur erstellt. Das damalige Gutachten ging von einer im Grundsatz stabilen Entwicklung in allen relevanten Faktoren (Wohnbau, Kinderzahlen, Altersstruktur) aus. Hierauf aufbauend wurden die Prognosen der kommenden Jahre entwickelt und die nötigen Schlussfolgerungen getroffen. Seit ca. Mitte 2025 zeichnet sich ab, dass sich demographischen Veränderungen sich deutlicher und schneller bemerkbar machen, als dies noch 2023 prognostiziert wurde. Bevor wichtige Entscheidungen wie z.B. die Sanierung der Grundschule angestoßen werden, wurde deshalb die Bevölkerungsprognose aktualisiert.
Außerdem wurde sie erweitert um eine Prognose, wie sich die demographischen Veränderungen auf die Gemeindefinanzen der Zukunft auswirken werden. So hängt zum Beispiel die Höhe der Einkommenssteuerbeteiligung in Palling zwangläufig von der Anzahl der Erwerbstätigen ab. Geht diese Zahl zurück, schrumpft auch ein wesentlicher Teil der Einkommenssteuerbeteiligung.
Herr Dr. Tekles von der Firma Demosplan stellte dem Gemeinderat in seinem Vortrag die wesentlichen Entwicklungen in Palling vor und erläuterte, wie sich der demographische Wandel auf die Gemeindefinanzen auswirken wird.
Vollzug des Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz, örtliche Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung
Die Gemeinde hat nach Art. 7 BayKiBiG die örtliche Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung regelmäßig fortzuschreiben. Dabei sind die vorhandenen Betreuungsplätze, die Bedürfnisse von Kindern und Eltern sowie die tatsächliche Nachfrage zu berücksichtigen. Maßgeblich sind außerdem die bundesrechtlichen Ansprüche nach § 24 SGB VIII.
Für das Betreuungsjahr 2026/2027 stehen ab September 2026 im Gemeindegebiet 24 Krippenplätze, 110 Kindergartenplätze sowie 50 Hortplätze zur Verfügung. Zum Stand 01.05.2026 lagen für den Krippenbereich 16 Anmeldungen, für den Kindergartenbereich 113 Anmeldungen und für den Hortbereich 38 Anmeldungen vor. Während im Kindergartenbereich ein geringer Anmeldeüberhang besteht, sind im Krippen- und Hortbereich ausreichend Plätze vorhanden. Der Überhang im Kindergarten kann durch altersgemischte Nutzung freier Kapazitäten ausgeglichen werden.
Zusätzlich werden Kinder aus Palling außerhalb des Gemeindegebietes betreut. Zum 01.05.2026 betrifft dies insgesamt 33 Kinder. Gründe hierfür sind insbesondere die bessere Vereinbarkeit von Betreuung und Beruf sowie besondere pädagogische Angebote wie Waldorf- oder Montessori-Einrichtungen. Diese auswärtigen Betreuungsplätze sind bei der Bedarfsplanung mit zu berücksichtigen.
Die Bedarfsermittlung ergibt, dass sowohl im Krippen- als auch im Hortbereich ein qualitativ und quantitativ ausreichendes Angebot vorhanden ist. Auch die gesetzlichen Anforderungen an die Ferienbetreuung werden erfüllt. Für den Kindergartenbereich ist trotz des leichten Anmeldeüberhangs ebenfalls von einer ausreichenden Versorgung auszugehen.
Die Bevölkerungsanalyse zeigt für die kommenden Jahre rückläufige Kinderzahlen im vorschulischen Bereich und damit sinkende Betreuungsbedarfe. Nach der aktuellen Prognose ist daher auch für die Jahre 2027 bis 2029 von einer ausreichenden Bedarfsdeckung auszugehen. Im Bereich der Schulkindbetreuung wird zwar langfristig ein steigender Bedarf erwartet, dieser spiegelt sich derzeit jedoch noch nicht in den tatsächlichen Anmeldezahlen wider. Hintergrund ist insbesondere der ab September 2026 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder. Nach aktuellem Stand können die vorhandenen Kapazitäten den Bedarf jedoch weiterhin decken, insbesondere wenn freiwerdende Plätze im vorschulischen Bereich bedarfsgerecht genutzt werden.
Der Gemeinderat stellt daher fest, dass der örtliche Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren sowie für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt derzeit gedeckt ist. Als bedarfsnotwendig werden 24 Krippenplätze, 110 Kindergartenplätze zuzüglich bis zu 33 Plätze im Waldkindergarten sowie 50 Hortplätze festgestellt. Die Zahl der Hortplätze entspricht zugleich dem notwendigen Angebot an Ferienbetreuungsplätzen. Darüber hinaus wird festgestellt, dass auch in den kommenden Jahren im vorschulischen Bereich von einer ausreichenden Bedarfsdeckung auszugehen ist. Die weitere Entwicklung im Bereich der Schulkindbetreuung soll insbesondere im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung weiterhin beobachtet werden.
Die Pfarrer Heringer’sche Kindergartenstiftung wird beauftragt, die Kindertageseinrichtung an der Tyrlachinger Straße 13 entsprechend dieser Bedarfsfeststellung zu betreiben. Sofern hierbei ein Fehlbetrag entsteht, wird dessen Übernahme durch die Gemeinde zugesichert, soweit dieser nicht aus Rücklagen der Stiftung gedeckt werden kann. Erwartete Fehlbeträge sind im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung auszuweisen.
Der Gemeinderat als Stiftungsvorstand beschließt zudem, die Einrichtung entsprechend den festgestellten Bedarfen auszurichten. Für den Fall weiterer Anmeldungen im Betreuungsjahr 2026/2027 wird eine Warteliste geführt, wobei Kinder kurz vor der Einschulung vorrangig berücksichtigt werden. Erwartete Fehlbeträge sind im Stiftungshaushalt darzustellen und der Gemeinde rechtzeitig mitzuteilen.
Erwerb des Kunstobjekts "Kleiner Sternenkönig"
Es ist vorgesehen, das Kunstobjekt „Kleiner Sternenkönig“ des Künstlers Ekkehard Wiegand zu erwerben. Es handelt sich um eine Bronzestatue.
Der angebotene Kaufpreis beträgt 9.500 €. Nach Angaben der Erbengemeinschaft Wiegand sind in diesem Betrag sämtliche Kosten enthalten, insbesondere für den Bronzegießer, die Versäuberung und Fertigstellung der Arbeit nach dem Guss, Fahrten sowie weitere Nebenleistungen. Als Standort für das Kunstobjekt ist der Kindergarten vorgesehen.
Die geplante Beschaffung wurde dem Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 23.04.2026 bekanntgegeben. Nach der geltenden Geschäftsordnung wäre der Erste Bürgermeister für die Auftragserteilung zuständig, da der Auftragswert unter 10.000 € liegt. Eine Auftragserteilung durch den ehemaligen Ersten Bürgermeister Ostermaier ist jedoch nicht mehr erfolgt. Aus diesem Grund wurde die Angelegenheit dem Gemeinderat nochmals zur Beratung vorgelegt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 9.500 € sollen aus den Haushaltsmitteln für die Erweiterung des Kindergartens entnommen werden.
Nach angeregter Diskussion und mit knapper Mehrheit (8 zu 7 Stimmen) stimmte der Gemeinderat für die Anschaffung des Kunstobjekts „Kleiner Sternenkönig“. Mit dem Standort am Kindergarten besteht Einverständnis. Die Finanzierung erfolgt aus den Haushaltsmitteln für die Erweiterung des Kindergartens im Rahmen der Erweiterungsmaßnahme als Kunstobjekt.
Wortmeldungen zur Bürgerversammlung:
- Anregung eines beleuchteten Hinweisschildes "Feuerwehrausfahrt" an der TS 42
In der Bürgerversammlung wurde angeregt, dass bei der Zufahrt/Ausfahrt vom Gewerbegebiet Allerdinger Feld in die TS 42 ein beleuchtetes Hinweisschild „Alarmausfahrt“ o.ä. angebracht werden soll, um die Verkehrssicherheit der an- und abfahrenden Kräfte zu gewährleisten. Die Installation eines solchen Hinweisschildes wurde bereits im Herbst 2025 mit der Feuerwehr besprochen. Einhellige Meinung damals war, dass hierüber erst entschieden werden soll, wenn das Feuerwehrhaus in Betrieb gegangen ist und erste Erfahrungen vorliegen.
Aufgrund der Wortmeldung wurde nochmal mit dem Kommandanten gesprochen. Seitens der Feuerwehr ist die Haltung aber weiter unverändert die, dass das Feuerwehrhaus erst in Betrieb gehen soll und dann auf Basis der gemachten Erfahrungen über ein solches Schild entschieden werden soll.
Aufgrund der Tatsache, dass derartige Schilder auch Solarbetrieben angeboten werden, ist nicht zwingend eine leitungsgebundene Installation notwendig.
Der Gemeinderat nahm vom Sachverhalt und der Einschätzung der Feuerwehr zustimmend Kenntnis.
- Anregung für geeignete Lagerräume für Pallinger Vereine
Aus der Bürgerschaft wurde die Thematik fehlender Lagermöglichkeiten für Pallinger Vereine, hier stellvertretend durch den Theaterverein, vorgetragen. Im Gespräch steht dzt. ein Angebot zur Anmietung von Räumlichkeiten in der Ortsmitte.
Diese Thematik ist von grundsätzlicher Bedeutung für das Vereinsleben im Ort. Gleichzeitig werden dadurch Fragen der Gleichbehandlung und der finanziellen Leistungsfähigkeit der interessierten Vereine aber auch der Gemeinde ausgelöst. Auch ist darauf zu achten, dass möglichst alle bestehenden Bedarfe auch tatsächlich ermittelt und gesammelt werden.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, den Raumbedarf aller interessierten Vereine abzufragen und außerdem abzufragen, welche finanzielle Beteiligung der Verein für die Befriedigung seines Raumbedarfes aufbringen kann und will.
Auf Basis dieser Grundlagenermittlung wird sich der Gemeinderat dann konzeptionell mit den Möglichkeiten befassen, wie dieser Raumbedarf erfüllt werden kann und in welchem Umfang eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde an der Erfüllung des vereinsseitigen Raumbedarfs möglich ist.
Amtsniederlegung des Gemeinderatsmitgliedes Regina Wagner
Mit Schreiben vom 05. Mai 2026 hat Frau Regina Wagner gegenüber dem Ersten Bürgermeister die Amtsniederlegung aus gesundheitlichen Gründen erklärt. Regina Wagner ist für die Unabhängige Wählergemeinschaft in den Gemeinderat gewählt worden. Die Möglichkeit der Amtsniederlegung ergibt sich aus dem Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Gemeinde- und Landkreis-Wahlgesetz, die Amtsniederlegung muss nicht begründet werden.
Über die Niederlegung des Amtes und über das Nachrücken des Listennachfolgers hat der Gemeinderat zu entscheiden. Dieser nahm mit Bedauern von der Niederlegung des Amtes durch Regina Wagner Kenntnis und stellte die Amtsniederlegung fest.
Listennachfolger ist Herr Wolfgang Muxeneder. Er wurde mit Beschluss durch den Gemeinderat als Nachfolger in den Gemeinderat berufen.





