Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 18.09.2025
Bauanträge
- Antrag auf Baugenehmigung für Neubau eines Wohnhauses inklusive Garage Fl.-Nr. 51 Gemarkung Palling, Buchetstr. 16
- Antrag auf Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses, Fl.Nr. 4391 Gem. Palling, Mitterroidham 9
- Antrag auf Neubau eines Carports als Stahl-Konstruktion an best. Gebäude, Fl-Nr. 412 Gem. Palling
- Antrag vom auf Errichtung einer Gerätehütte mit Abweichung, Fl.-Nr. 2787/5 Gem. Palling, Brünning 71
Bauleitplanung
Aufstellung zur 11. Änderung des Bebauungsplanes "Palling-Südwest"
Mit der 11. Änderung des Bebauungsplanes „Palling-Südwest“ soll im Bereich der Fl.-Nrn. 716 und 716/18 Gemarkung Palling die Innenverdichtung durch insgesamt drei Wohnhäuser ermöglicht werden.
Der Gemeinderat billigte den Satzungsentwurf mit Begründung i.d.F. v. 25.08.2025 des Architekturbüros Weiler-Heyers aus Trostberg. Der Entwurf soll nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt sowie die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Mehr Informationen unter "Bauleitplanung".
Sturzflutabwehr Palling-Südost
Nach Antrag aus dem Gemeinderat wurde der Tagesordnungspunkt in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verschoben.
Neubau Feuerwehrhaus Palling
Für den Neubau des Feuerwehrhauses in Palling ist die Mitwirkung eines Prüfsachverständigen für Standsicherheit erforderlich. Die Ermittlung des Prüfhonorars erfolgte über die BVS Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfsachverständigen in Bayern GmbH. Das berechnete Prüfhonorar beläuft sich auf insgesamt 15.400,77 € (brutto).
Grundstücksveräußerung, erforderliche Ratsentscheidungen
Der Erste Bürgermeister informierte über den aktuellen Sachstand zum Verkauf von Wohnbaugrundstücken durch die Gemeinde und teilte mit, dass es einige Interessenten für die Grundstücke gibt. Weitere Details zu den Angeboten wurden in der nichtöffentlichen Sitzung vorgestellt.
Kommunalwahl 2026
Zur Durchführung der Gemeindewahlen im März 2026 ist ein Wahlleiter und dessen Stellvertreter zu berufen (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde-Landkreis-Wahlgesetz). Es wird empfohlen, die Wahlleitung aus dem Kreis der Bediensteten zu bestellen. Der Gemeinderat beruft Herrn Florian Langer zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen sowie Frau Romi Mai als Stellvertretende Wahlleiterin für die Gemeindewahlen.
Sonstiges
Der Circus Boldini wird in der Zeit vom 06. Oktober bis 15. Oktober 2025 in Palling gastieren, letztmals auf dem Wiesengrundstück im „Allerdinger Feld West“.