Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 26.02.2026

Bauanträge:

  • Antrag auf Umbau u. Erweiterung best. Zweifamilienhaus zu einer behindertengerechten Wohnung im Erdgeschoss u. Anbau einer Garage m. Pflegerwohnung, Unterschilding 3
  • Antrag auf Verlängerung der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit Pferdestallung als Ersatz für abzubrechendes Zuhaus mit Wirtschaftsteil, Unterweißenkirchen 2
  • Bauantrag auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle, Oberroidham 7
  • Bauvoranfrage für Neubau eines 6-Familien-Wohnhauses mit PKW-Stellplätzen, Buchetstraße 22
 

Anfrage zu einem Bauvorhaben in der Bannzaunstraße 8

Die Eigentümerin des Grundstücks Bannzaunstraße 8 plant, auf ihrem Grundstück ein weiteres Einfamilienhaus zu errichten. Das neue Haus soll südlich an die bestehende Doppelgarage angebaut werden. Der Bebauungsplan schreibt eine längliche Gebäudeform sowie eine bestimmte Firstrichtung vor. Aufgrund der beengten Grundstücksverhältnisse ist jedoch ein nahezu quadratischer Baukörper vorgesehen. Dies ermöglicht eine bessere Nutzung des Grundstücks und eine sinnvollere Raumaufteilung. Aus Sicht der Verwaltung ist diese Abweichung städtebaulich vertretbar, zumal es in der Umgebung bereits ähnliche Gebäude gibt.

Der Gemeinderat konnte hierzu keinen rechtsverbindlichen Beschluss fassen, da eine endgültige Entscheidung erst im Rahmen eines offiziellen Baugenehmigungsverfahrens durch das Landratsamt getroffen wird. Stattdessen wurde eine sogenannte Probeabstimmung durchgeführt, um ein Meinungsbild des Gemeinderats zu erhalten. Dieses dient dem Planer als Orientierung für die weitere Abstimmung mit dem Landratsamt. Bei der Probeabstimmung sprach sich der Gemeinderat einstimmig positiv für das Vorhaben aus.

 

Bauleitplanung

Antrag auf 6. Änd.-Erweiterung des BPl. "Oberhafing" und 37. Änd. des FlNPl. im Parallelverfahren

Es wurden die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Oberhafing“ sowie die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für den Bereich der Teilfläche der Fl.-Nr. 4769/2 Gem. Palling beantragt. Mit der Änderung soll die Möglichkeit für ein Zweifamilienhaus oder Doppelhaus und einer Garage mit 4 Stellplätzen geschaffen werden, um den erforderten Wohnraumbedarf zu decken.

Der Gemeinderat stimmte dem Antrag zur Aufstellung der 6. Änderung-Erweiterung des Bebauungsplanes „Oberhafing“ und 37. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für den Bereich der Teilfläche der Fl.-Nr. 4769/2 Gem. Palling nach § 13 BauGB zu. Der Auftrag zur Erstellung der Planunterlagen wird an das Planungsbüro SCHMID + PARTNER Stadtplaner Architekt PartG mbB aus Teisendorf erteilt. Zur Übernahme der Planungskosten liegt eine Kostenübernahmeerklärung durch den Antragsteller vor.

 

Anfrage zum Grundstück Fl.-Nr. 185/3, Gemarkung Kirchberg – Stellplatzregelung

Eine Interessentin plant, das Grundstück zu erwerben und mit einem Einfamilienhaus samt Einliegerwohnung sowie einem Doppelcarport zu bebauen.

Nach dem Bebauungsplan „Oberweißenkirchen-Nord“ sind pro Wohnung zwei Stellplätze nachzuweisen, insgesamt also vier. Aufgrund der Grundstücksverhältnisse kann jedoch kein vierter Stellplatz errichtet werden. Die aktuelle Stellplatzsatzung der Gemeinde sieht für kleinere Wohnungen unter 50 m² nur einen Stellplatz vor. Die geplante Einliegerwohnung liegt mit 49,73 m² knapp unter dieser Grenze. Dennoch gilt formal weiterhin die Vorgabe des Bebauungsplans.

Eine Abweichung hiervon wäre im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens über eine sogenannte „isolierte Befreiung“ möglich. Die Gemeinde könnte hierzu ihr Einvernehmen erteilen und eine entsprechende Stellungnahme an das Landratsamt abgeben. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch beim Landratsamt.

In einem vergleichbaren Fall im selben Baugebiet wurde einer solchen Befreiung bereits zugestimmt und diese auch genehmigt. Die reduzierte Stellplatzanforderung für kleinere Wohnungen wird daher aus Sicht der Gemeinde als städtebaulich vertretbar angesehen und entspricht inzwischen der gängigen Praxis.

Ohne ein formelles Baugenehmigungsverfahren ist kein verbindlicher Beschluss möglich, die Entscheidung liegt letztlich beim Landratsamt. Die Abstimmung im Gemeinderat diente daher lediglich der Meinungsbildung. Der Gemeinderat führt eine positive Probeabstimmung durch und stellt ausdrücklich fest, dass diese keine rechtliche Wirkung für die Gemeinde oder das Landratsamt entfaltet.

 

Einbeziehungssatzung „Ranham“

Der Gemeinderat hatte am 9. Juli 2025 zunächst die Änderung und Erweiterung der bestehenden Entwicklungssatzung „Ranham“ beschlossen. Im weiteren Verfahren wurde nun festgestellt, dass das Vorhaben rechtlich als sogenannte „Einbeziehungssatzung“ weitergeführt werden muss. Die korrekte Bezeichnung lautet daher künftig: Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Ranham“.

Ziel der Planung ist es, einem ortsansässigen Betrieb eine maßvolle Weiterentwicklung zu ermöglichen. Geplant ist auf einem Teil des Grundstücks (Fl.-Nr. 1300/1T, Gemarkung Freutsmoos) der Bau einer Lagerhalle mit zwei Büroräumen, Montageplätzen sowie einer Einliegerwohnung im Obergeschoss.

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nrn. 1300/1, 1313/5 und 1313/9 in der Gemarkung Freutsmoos mit einer Gesamtfläche von rund 2.500 m². Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch durchgeführt.

Der Gemeinderat hat den Entwurf der Einbeziehungssatzung mit Begründung (Stand 18.02.2026), erstellt durch das Architekturbüro Weiler-Heyers aus Trostberg, gebilligt. Als nächster Schritt wird der Entwurf öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig werden die zuständigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Bauleitplanung Nachbarkommune

Erweiterung-Änderung Bebauungsplan "Gewerbegebiet Biebing"

Die Stadt Traunreut plant die Erweiterung und Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Biebing“. Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens wurde auch die Gemeinde Palling als Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Der Geltungsbereich liegt südlich von Traunwalchen bzw. südöstlich von Matzing im Landkreis Traunstein und umfasst eine Fläche von 2 Hektar.

Der Gemeinderat sah keine Erforderlichkeit, um zur Erweiterung und Änderung des Bebauungsplanes „Biebing“ mit Begründung und wesentlichen Unterlagen in der Fassung vom 14.01.2026 eine Stellungnahme abzugeben.

 

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltjahr 2026 sowie Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029

Der Gemeinderat Palling genehmigte für die Gemeinde Palling:

  • die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 sowie
  • den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029

Ebenso genehmigte der Gemeinderat für die Pfarrer Heringer’sche Kindergartenstiftung:

  • die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 sowie
  • den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 finden Sie unter "Ortsrecht"

Die Vorberichte zum Haushalt 2026 der Gemeinde Palling und der Pfarrer Heringer’schen Kindergartenstiftung werden unter "Aktuelles aus dem Rathaus" veröffentlicht. 

 

Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Palling

Die Jahresrechnung 2024 wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am 09.07.2025 vorgelegt. Die örtliche Rechnungsprüfung fand am 13.02.2026 durch den Rechnungsprüfungsausschuss statt.

Der Gemeinderat genehmigte die überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2024 und erteilte die Entlastung für die Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Palling.

 

Jahresrechnung 2024 der Pfarrer Heringer'schen Kindergartenstiftung Palling

Ebenso am 09.07.2025 wurde die Jahresrechnung 2024 der Pfarrer Heringer’schen Kindergartenstiftung Palling dem Gemeinderat vorgelegt. Die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss fand am 13.02.2026 statt.

Die Jahresrechnung 2024 der Pfarrer Heringer’schen Kindergartenstiftung Palling wurde nun durch den Gemeinderat festgestellt und die Entlastung erteilt.

 

Vergabe von Planungsleistungen – Kanalisierung

Im Bereich der Kanalisierung wurden die weiteren Planungsschritte eingeleitet.

Der Gemeinderat beschloss die Vergabe folgender Planungsleistungen:

  • Erstellung des wasserrechtlichen Antrags für den Ort Palling in Höhe von 14.579,46 € brutto sowie
  • Erstellung eines Generalentwässerungsplans in Höhe von 35.117,20 € brutto
 

Kommunalwahl, Festlegung der Höhe des Erfrischungsgeldes

Für die Durchführung der Kommunalwahl sind über 100 Wahlhelfer im Einsatz. Diese erhalten ein Erfrischungsgeld als Aufwandsentschädigung für Ihr Ehrenamt. Fast alle Gemeinden im Landkreis haben sich auf folgende Höhe der Erfrischungsgelder für die Kommunalwahl geeinigt:

  • 100 Euro für Wahlhelfer in Urnen- und Briefwahllokalen
  • 60 Euro für Auszählungsverstärker (Dienstbeginn ab 18.00 Uhr)

Das Erfrischungsgeld wird anteilig vom Landkreis für die Kreistagswahl erstattet.

Der Gemeinderat nahm von der Festsetzung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer bei der Kommunalwahl 2026 zustimmend Kenntnis.

 

Teilfortschreibung Regionalplan – Windenergie

Der Regionale Planungsverband Südostoberbayern hat die Kommunen erneut zur 16. Teilfortschreibung des Regionalplans beteiligt. Dabei geht es um das Kapitel „Energieversorgung – Windenergie“. Im zweiten Beteiligungsverfahren standen ausschließlich die Änderungen im Mittelpunkt, die sich nach der ersten Beteiligungsrunde ergeben haben. Stellungnahmen konnten daher nur zu diesen Neuerungen abgegeben werden.

Im Umweltbericht wurde unter anderem das Thema Mikroplastik bei Windenergieanlagen ergänzt. Nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt gibt es derzeit keine wissenschaftlichen Hinweise darauf, dass beim normalen Betrieb von Windkraftanlagen durch Abrieb gesundheitliche Gefahren entstehen oder Eigentum durch Verunreinigungen beeinträchtigt wird. Auch eine schädliche Wirkung durch Mikroplastik oder bestimmte Chemikalien (PFAS) wird nach aktuellem Kenntnisstand nicht als wahrscheinlich angesehen.

Für das Gemeindegebiet Palling ergeben sich aus den vorgenommenen Änderungen keine neuen Erkenntnisse. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, keine Stellungnahme abzugeben.

 

Bekanntgaben:

Geothermie-Projekt Traunreut/Waging am See

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat am 9. Februar 2026 über einen Antrag zur Verlängerung der bergrechtlichen Erlaubnis für das Projekt „Geothermie Traunreut / Waging am See“ informiert.

Die GKT Holding GmbH hat am 9. Januar 2026 beantragt, die bestehende Erlaubnis zur Erkundung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken um weitere drei Jahre bis zum 31. Mai 2029 zu verlängern.

In den vergangenen Jahren wurden im Rahmen des Projekts unter anderem bereits vorhandene seismische Daten neu ausgewertet, ein geologisches Modell des Untergrunds erstellt sowie erste Planungen für mögliche Bohrungen durchgeführt. Zudem wurde ein geeigneter Standort für den Bohrplatz vertraglich gesichert.

Für den nun beantragten Verlängerungszeitraum sind weitere wichtige Schritte vorgesehen. Dazu gehören insbesondere die Durchführung der notwendigen Genehmigungsverfahren (z. B. im Berg- und Wasserrecht), die Vorbereitung des Bohrplatzes sowie die eigentlichen Bohrarbeiten. Anschließend sollen Tests durchgeführt werden, um zu prüfen, ob ausreichend Erdwärme vorhanden ist und wirtschaftlich genutzt werden kann.

Die betroffenen Städte und Gemeinden im Erlaubnisgebiet – Traunstein, Traunreut, Chieming, Palling, Seeon-Seebruck, Taching am See und Markt Waging am See – wurden zunächst über den Antrag informiert. Eine direkte Beteiligung der Kommunen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, sobald konkrete Maßnahmen wie beispielsweise Bohrungen geplant und umgesetzt werden.

Bild
Kartenausschnitt Erlaubnisfeld für Erdwärme „Geothermie Traunreut/Waging am See“
 

Gründung eines Kommunalunternehmens

Der Gemeinderat beabsichtigt, ein eigenes Kommunalunternehmen zu gründen. Das geplante Kommunalunternehmen soll mehrere zentrale Aufgabenbereiche übernehmen. Dazu zählen insbesondere der Wohnungsbau und die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in der Gemeinde. Darüber hinaus sollen gemeindliche Dienstleistungen sowie sogenannte Inhouse-Vergaben gebündelt und wirtschaftlich umgesetzt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich der Wärme- und Energieversorgung. Hier soll das Kommunalunternehmen eine aktive Rolle bei der Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger und zukunftsfähiger Versorgungslösungen übernehmen.

Ergänzend sind allgemeine Dienstleistungen der kommunalen Daseinsvorsorge vorgesehen. Dazu gehören Aufgaben, die für das tägliche Leben in der Gemeinde von grundlegender Bedeutung sind und im Interesse der Allgemeinheit zuverlässig erbracht werden sollen.

Mit der Gründung des Kommunalunternehmens schafft die Gemeinde die Grundlage, um wichtige Zukunftsaufgaben eigenständig, bedarfsgerecht und langfristig ausgerichtet anzugehen.