Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 10.04.2025
Bauanträge
- Antrag auf Umnutzung der ehemaligen Stallungen mit dem westlichen Teilbereich des ehemaligen Stadels nach Umbau 1988 und 1989 zu Bildungs- und Gästehaus (nachträgliche Genehmigung) und Ertüchtigung Brandschutz, Harpfetsham 1, Fl-Nr. 3388 Gem. Palling
- Antrag auf Neubau eines Zweifamilien-Wohnhauses als Ersatz für das abzubrechende Bauernhaus mit Nebengebäude und Nutzungsänderung, Oberroidham 8, Fl.-Nr. 4119 Gem. Palling
Bauleitplanung
Aufstellung 9. Änderung Bebauungsplan "Katzwalchen"
Mit der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Katzwalchen“, soll im Bereich der Flurnummern 2105/3 und 2105/4 Gemarkung Palling die Innenverdichtung durch ein weiteres Wohngebäude ermöglicht werden.
Der Gemeinderat billigte den Satzungsentwurf mit Begründung i.d.F. v. 06.03.2025 des Planungsbüros SCHMID + PARTNER Stadtplaner Architekt PartG mbB aus Teisendorf. Der Entwurf soll nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Bauleitplanung Nachbarkommune
Beteiligung TÖB durch Stadt Traunreut
Die Stadt Traunreut stellt im Parallelverfahren den Bebauungsplan „Solarpark Burgberg-Süd“ auf, um westlich des Ortsteils Burgberg die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu ermöglichen. Gleichzeitig soll am südwestlichen Ortsrand von Burgberg der im Zusammenhang bebaute Ortsteil durch die 2. Änderung der bestehenden Ergänzungssatzung geringfügig erweitert werden, um hier in Abrundung der bestehenden Bebauung ein weiteres Wohnhaus für die Familie der Grundeigentümer errichten zu können.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für den westlich gelegenen Bereich von dem Ortsteil Burgberg wurde die Gemeinde Palling beteiligt.
Für den Planungsbereich sind für das Gemeindegebiet Palling keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Aus Sicht der Verwaltung berührt die Bauleitplanung der geplanten 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Burgberg keine Belange der Gemeinde.
Der Gemeinderat sah keine Erforderlichkeit, zur geplanten 15. Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Bereich Burgberg einschl. Begründung und Umweltbericht in der jeweiligen Fassung v. 28.02.2025 eine Stellungnahme abzugeben.
Suchanfrage der Deutschen Telekom
Die Deutsche Telekom hat u.a. die Gemeinde Palling für einen möglichen Mobilfunkstandort im Suchkreis (Dreieck) Tyrlaching-Freutsmoos-Oberbuch angefragt.

Die Verwaltung schlägt aufgrund des bereits auf dem Grundstück Fl.-Nr. 443 Gemarkung Freutsmoos vorliegenden Funkmaststandortes des Anbieters 1&1 diesen Standort für den Mobilfunkanbieter „Deutsche Telekom“ vor.
Der Gemeinderat fasste den Beschluss, den bestehenden Mobilfunkstandort auf der Fl.-Nr. 443 Gemarkung Freutsmoos vorzuschlagen. Es soll vorrangig eine Mitbenutzung erfolgen, da sich der Suchkreis mit dem vorhandenen Funkmast deckt.
Pumpwerk Geiselfing
Bei längeren und/oder stärkeren Regenereignissen kommt es regelmäßig dazu, dass der Schmutzwasserkanal vor dem Pumpwerk die Wassermengen nicht mehr aufnehmen kann. Das Schmutzwasser tritt dann aus den Lüftungslöchern des Kanals und überflutet anliegende Wege und teilweise auch Felder.
Um die auftretenden Wassermengen über einen längeren Zeitraum ermitteln zu können, ist der Einbau einer Messanlage erforderlich. So können auftretende Abwasser- und Fremdwasserspitzen ermittelt werden. Diese Messergebnisse dienen dazu, in der Folge bauliche Maßnahmen treffen zu können, die ein Austreten von Schmutzwasser aus dem Kanal weitestgehend verhindern.
Der Tagesordnungspunkt wurde auf eine der nächsten Sitzungen vertagt.
Dichtigkeitsprüfung von Abwasserkanälen
Die Angebote für die Dichtigkeitsprüfung von Abwasserkanälen im Wasserschutzgebiet liegen vor und wurden vom Ingenieurbüro Ing Traunreut geprüft und bewertet.
Den Zuschlag erhielt der wirtschaftsliste Anbieter mit einer Angebotssumme von 38.473,63 € brutto.
Grundschule Palling
Die Angebote für den Austausch der Brandschutztüren in der Grundschule Palling liegen vor und wurden vom Architekturbüro Putzhammer-Meier geprüft.
Nach Gemeinderatsbeschluss wurde der erste Bürgermeister beauftragt, den Zuschlag an den wirtschaftlichen Bieter nach der Angebotsprüfung zu geben. Die Angebotssumme für den Austausch der Brandschutztüren liegt bei 67.971,02 € brutto.
Jahresrechnung 2023
Die Jahresrechnungen 2023 der Gemeinde Palling sowie der Pfarrer Heringer'schen Kindergartenstiftung Palling wurden dem Gemeinderat in der Sitzung am 20.06.2024 vorgelegt. Die örtliche Rechnungsprüfung fand am 15.11.2024 durch den Rechnungsprüfungsausschuss statt.
Der Gemeinderat fasste den Beschluss, die überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2023 zu genehmigen, sofern sie erheblich sind und noch nicht durch Gemeinderatsbeschluss genehmigt wurden. Des Weiteren wurden die Ergebnisse der beiden Jahresrechnungen festgestellt und die Entlastung für die die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Palling sowie der Pfarrer Heringer'schen Kindergartenstiftung Palling beschlossen.
Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Palling
Die Verwaltung hat zu allen Prüfungsfeststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses die erforderlichen Begründungen beigebracht. Der Gemeinderat nahm von der Stellungnahme der Verwaltung zustimmend Kenntnis.
Ampelanlage zur Regelung der Verkehrssituation in der Ortsmitte
In der Bürgerversammlung der Gemeinde Palling im März 2025 wurde die Ampelsimulation durch das Straßenbauamt vorgestellt. Seitens der betroffenen Straßenbaulastträger wurde nun um Entscheidung gebeten, ob die Lichtsignalanlage in der Ortsmitte kommen soll oder nicht.
Der Gemeinderat fasste den folgenden Beschluss:
- Der Gemeinderat begrüßt die Errichtung der Lichtsignalanlage in der Ortsmitte von Palling, insbesondere die damit verbundene Verbesserung der Fußgängersicherheit und den verbesserten Verkehrsfluss.
- Es werden folgende Empfehlungen zur Errichtung der Ampelanlage gegeben:
- Die Ampel vor der Apotheke soll in Richtung Kirche/Kriegerdenkmal verschoben werden, um die Zufahrt zur Bäckerei zu regulieren.
- Die Ausfahrtsituation der beim Sanitär-Betrieb Winkler wird als problematisch angesehen und eine Lösung sollte gefunden werden.
- Die Fußgängerampel „Harterstraße“ soll weiter südlich (Richtung Harter Straße) platziert werden, um die Ausfahrt beim Sanitär-Betrieb Winkler möglichst wenig zu beeinträchtigen.
- Die Ausfahrt vom Parkplatz „Michlwirt/Dorfladen“ innerhalb der Ampelanlage und der dortige Verkehr muss berücksichtigt werden.
- Die Verkehrsinsel vor dem Gasthaus Michlwirt (Traunsteiner Straße) soll möglichst verschmälert werden, um eine Abbiegespur zu ermöglichen.
- Als Indikatoren für die Ampelschaltung sollen Kameras verwendet werden.
- Zur Gewährleistung eines reibungslosen Verkehrs soll die Ampelanlage mit einer Nachtabschaltung versehen werden.
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
Der Schützenverein Freutsmoos e.V. plant in diesem Jahr den Umbau der alten Schießanlage auf elektronische Schießstände. Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 50.000 Euro. Der Schützenverein beantragte bei der Gemeinde Palling einen Zuschuss für diese Umbaumaßnahme. Vom Schützenbund wird mit einem Zuschuss von 25 % der Gesamtkosten gerechnet.
Für den Einbau der elektronischen Schießstände im Dorfgemeinschaftshaus Brünning hat die Gemeinde die Kosten in Höhe von rund 25.000 Euro übernommen. Daher wird vorgeschlagen, dem Schützenverein Freutsmoos e.V. einen Zuschuss in Höhe von 25.000 Euro zu gewähren. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2025 eingeplant.
Der Gemeinderat beschloss, dem Schützenverein Freutsmoos e.V. für den Umbau der Schießanlage auf elektronische Schießstände einen Zuschuss in Höhe von 25.000 Euro zu gewähren.
Vergabe von Wohnbau-Grundstücken zu Marktpreisen im Bieterverfahren
Die Gemeinde Palling hat 6 Grundstücke zu veräußern. Es ist beabsichtigt, die Grundstücke in einem Bieterverfahren zu veräußern. Als Mindestgebot gilt dabei der vom Gemeinderat festgesetzte Bodenwert. Um eine Unterwertveräußerung zu vermeiden, müssen die entsprechenden Richtwerte herangezogen werden. Der Bodenrichtwert im Bereich Oberweißenkirchen-Nord liegt bei 320 Euro, weshalb dieser herangezogen wird. Vom Gutachterausschuss wurde die Information mitgeteilt, dass die Bodenrichtwerte in den Bereichen momentan stagnieren, weshalb kein Prognoseaufschlag erfolgen kann.
Die Vergabe-Modalitäten werden in entsprechenden Richtlinien geregelt. Dabei wird für die Grundstücke im Wohngebiet Kreisaltenheim für die Parzellen 4a und 4b ein Bodenwert von 360 Euro/m² festgesetzt. Für die Parzellen 5b und 6b gilt ein Bodenwert von 400 Euro/m². Für die Grundstücke im Ortsteil Oberweißenkirchen wird ein Bodenwert von 320 Euro festgelegt.
Die „Richtlinien zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken zu Marktpreisen (Bieterverfahren) wurden vom Gemeinderat beschlossen. Die Veräußerung der Grundstücke kann nach diesen Richtlinien eröffnet werden.
Nähere Informationen hierzu erfolgen in der voraussichtlich in der Juni-Ausgabe von „Palling aktuell“ sowie auf unserer Homepage und in der Palling-App.
Wortmeldungen Bürgerversammlung
- Wasser- und Bodenschutzrechtliche Problemstellung am Pasee-Graben
Herr Hubert Dorfhuber weist auf eine wasser- und bodenschutzrechtliche Problemstellung im Bereich Brünning hin.
Stellungnahme der Verwaltung:
Wasserrecht und Bodenschutz obliegt im Vollzug dem Landratsamt Traunstein. Dieses wurde über die Wortmeldung in Kenntnis gesetzt. Weitere Informationen können aus rechtlichen Gründen nicht erteilt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
- Überprüfung des Grundsteuer-Hebesatzes
Herr Georg Deubzer wünscht vom Gemeinderat eine Überprüfung der Festsetzung des Grundsteuerhebesatzes. Er wünscht die Herabsetzung des Hebesatzes so, dass die „Aufkommensneutralität“ gewahrt bleibt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Senkung des Hebesatzes entsprechend des Bürgeranliegens gefährdet den Haushaltsausgleich und die Aufgabenerfüllung der Gemeinde.
Beschluss:
Der Wortbeitrag wird zur Kenntnis genommen. Aus haushaltswirtschaftlichen Gründen kann dem Anliegen des Bürgers nicht entsprochen werden.