1. Eingeschränkter Betrieb im Rathaus
Aufgrund der verschärften Regelungen in der Corona-Krise ist das Rathaus vorerst für den persönlichen Parteiverkehr geschlossen. Sollte in dringlichen Angelegenheiten ein Besuch im Rathaus unumgänglich sein, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Um Sie und uns bestmöglich zu schützen, bitten wir Sie, Ihren Ansprechpartner vorrangig telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren.
Vereinbaren Sie vorab einen Termin mit uns!
Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an:
Bürgermeister Franz Ostermaier |
086299882-0 poststelle@palling.bayern.de
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Kasse Karin Garschhammer |
086299882-16 karin.garschhammer@palling.bayern.de
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Bauamt Helmut Heigermoser |
086299882-13 helmut.heigermoser@palling.bayern.de
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Kindergartenverwaltung Sandra Huber |
086299882-0 sandra.huber@palling.bayern.de
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Ordnungsamt Lioba Knoll |
086299882-10 lioba.knoll@palling.bayern.de
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Einwohnermeldeamt Annette Kotthaus |
086299882-18 annette.kotthaus@palling.bayern.de
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Geschäftsleitung Florian Langer |
086299882-11 florian.langer@palling.bayern.de
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Bautechnik Julia Langwieder |
086299882-23 julia.langwieder@palling.bayern.de
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Kämmerei Stefan Perschl |
086299882-15 stefan.perschl@palling.bayern.de
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Steueramt Brigitte Thomas |
086299882-19 brigitte.thomas@palling.bayern.de
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Personalverwaltung Gerlinde Winkler |
086299882-17 gerlinde.winkler@palling.bayern.de
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Hauptverwaltung Regina Wurm |
086299882-12 regina.wurm@palling.bayern.de
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Informationen zur Ausweispflicht und zur Gültigkeit von Ausweisen während der Corona-Krise entnehmen Sie bitte folgendem Link: https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/_functions/Buehne/buehne_text.html
2. Öffnungszeiten und Zugangsregelung Wertstoffhof
Die Wertstoffhöfe im Landkreis Traunstein mit zusätzlichen Verhaltensregeln geöffnet.
Öffnungszeiten Palling:
Mittwoch 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 14:00 - 18:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr
Änderungen werden jeweils hier bekannt gegeben.
Bitte beachten Sie die weiteren Informationen auf der Homepage des Landratsamtes Traunstein
Aktuell geltende Zugangsregelungen: :
- Auf dem Gelände des Wertstoffhofs gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
- Bitte halten Sie einen Sicherheitsabstand von ca. 2 m zu anderen Personen ein!
- Minimieren Sie die Aufenthaltsdauer auf dem Wertstoffhof.
- Es dürfen sich max. 6 Personen gleichzeitig auf dem Gelände befinden.
- Bitte folgen Sie den Anweisungen des Wertstoffhofpersonals.
Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, die mit dem Coronavirus kontaminiert sein könnten: https://www.lfu.bayern.de/abfall/coronavirus/doc/infoblatt2.pdf
3. Einkaufshilfe durch Dirndlschaft und Burschenverein
Unter dem Motto "WIR helfen EUCH"
bietet die Dirndschaft und der Burschenverein Pierling-Weißenkirchen allen kranken und alten Mitmenschen sowie Risikopatienten im Gemeindegebiet ihre Unterstützung an. Das Angebot umfasst das Einkaufen oder die Erledigung sonstiger Besorgungen. Hierzu können Sie sich unter folgenden Kontaktdaten melden:
Anita Wimmer 0152/04642656
Matthias Wichtlhuber 0151/15588758
Magdalena Obermaier 0162/7487974
Wolfgang Brandl 0160/4047048
Zur Vermeidung des Ansteckungsrisikos werden die Einkäufe vor der Haustüre abgelegt!
Flyer: WIR helfen EUCH
4. Tourismus-News für unsere Mitglieder
Zum Umgang mit der Corona-Krise: Tourismus-News im März 2020
Das offizielle Hygienekonzept für Übernachtungsbetriebe der Bayerischen Staatsregierung:
Informationen und Mustervorlagen des Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V.:
https://www.dehoga-corona.de/wiedereroeffnung/dehoga-vorlagen/
Der Baukasten für ein Sicherheitskonzept vom Chiemgau Tourismus e. V.:
https://www.chiemsee-chiemgau.info/partnernetz-corona-baukasten
5. Corona-Überbrückungshilfe für Betriebe
Die Überbrückungshilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch Corona-bedingte vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen erhebliche Umsatzausfälle erleiden. Der Bund hat mittlerweile die Verlängerung der Überbrückungshilfe beschlossen.
Anträge für die Überbrückungshilfe können hier online gestellt werden: https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona/
Hinweis: Für das Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstler ist das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig, das hierfür ein eigenständiges Förderprogramm auflegen hat.
6. Jobbörse in Coronavirus-Zeiten im Landkreis Traunstein
Der Arbeitsmarkt im Landkreis Traunstein wird durch das Coronavirus kräftig durcheinandergewirbelt. Während die einen Unternehmen ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken oder die Arbeit gleich ganz einstellen müssen, mangelt es an anderen Stellen an Personal. Für die Landwirtschaft wurde vom Bundeslandwirtschaftsministerium bereits das Suchportal www.daslandhilft.de eingerichtet, daher will der Landkreis auch für die anderen Bereiche eine Hilfe anbieten. Beispielsweise der Lebensmittelhandel oder Logistikunternehmen suchen gerade dringend Unterstützung. Dazu wurde nun auf Initiative von Landrat Siegfried Walch eine regionale Corona-Jobbörse im Landratsamt gegründet. Florian Seestaller, bei dem als Leiter der Freiwilligenagentur bereits die Fäden für die vielen Ehrenamtlichen im Landkreis zusammenlaufen, kümmert sich um die Vermittlung.
„Wir haben zwei einfache Formulare unter https://www.traunstein.com/jobboerse auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht, bei denen sowohl die Unternehmen im Landkreis Traunstein ihre Suchanfragen eintragen, als auch jeder Einzelne aus der Region seine Arbeitskraft anbieten kann“, so Florian Seestaller, der gemeinsam mit einer Kollegin in der Koordinierungsstelle die Meldungen dann zusammenfasst. Besonders soll dabei auf Beschäftigte in aktueller Kurzarbeit, Selbstständige die derzeit nicht arbeiten dürfen, Rentner oder Studenten abgezielt werden. Passen Anbieter und Suchender zusammen, gibt es eine entsprechende Rückmeldung. „Arbeitnehmer erhalten, wenn ein Vertrag zustande kommt, von uns ein Muster bezüglich einer Freistellungserklärung, die sie ihrem bisherigen Arbeitgeber vorlegen können. Mit dieser Erklärung gibt der dann bekannt, dass er mit einer vorübergehenden Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber einverstanden ist“, erklärt Alexandra Wolf, Abteilungsleiterin im Landratsamt, das weitere Vorgehen. Bei Aufnahme einer Nebenbeschäftigung in einem systemrelevanten Bereich bleibe das Nebeneinkommen für den Arbeitnehmer in der Zeit vom 01.04.2020 bis 31.10.2020 beim Kurzarbeitergeld sogar anrechnungsfrei, soweit das Entgelt aus dem Nebenjob zusammen mit dem verbliebenen Entgelt der „alten Arbeitsstelle“ nicht das reguläre monatliche Entgelt (vor der Kurzarbeit) übersteige. „Die Arbeitgeber bekommen von uns ein Muster bezüglich eines Arbeitsvertrags, mit dem sichergestellt werden kann, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis nur für die Zeit der Coronakrise zustande kommt“, so Abteilungsleiterin Alexandra Wolf.
7. Coronavirus: Häufig gestellte Fragen
Die aktuellen Informationen und FAQs des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zu den Geschäftsöffnungen entnehmen Sie bitte folgendem Link:
Hier finden Sie u. a. folgende Infos:
- Welche Geschäfte und Betriebe dürfen geöffnet haben bzw. welche Dienstleistungen erbracht werden und welche nicht?
- Was ist dabei zu beachten? (Abstands- und Hygieneregeln)
- Inwieweit dürfen Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe betrieben werden?
Hinweis:
Die Erstellung und Umsetzung eines Hygienekonzepts anhand des vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vorgegebenen Rahmenkonzepts obliegt alleine dem Betreiber bzw. dem Veranstalter. Dieser muss das Konzept zumindest in digitaler, nicht veränderlicher Form, vorhalten und auf Verlangen z.B. der Kreisverwaltungsbehörde vorlegen.
Es wird in jedem Fall empfohlen, den „Markt“ im Vorfeld der jeweiligen Gemeinde-/ Stadtverwaltungen sowie der jeweils zuständigen Polizeistationen/ -inspektionen „anzuzeigen“.
Weitere Infos rund um das Coronavirus entnehmen Sie bitte der Homepage des Landratsamtes Traunstein: https://www.traunstein.com/aktuelles/meldungen/infos-rund-um-das-coronavirus