Am 31.12.2023 endet die Amtsdauer der im Jahr 2018 gewählten Schöffen. Die Gemeinden haben deshalb wieder Vorschlagslisten für Schöffen, deren Amtszeit am 01.01.2024 beginnt und am 31.12.2028 endet, aufzustellen.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen ergeben sich aus der Schöffenbekanntmachung. Es gibt die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben.
Wenn Sie sich bewerben wollen, ist ausschließlich das einheitliche Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Vorschlagliste zugelassen. Dieses können Sie hier abrufen:
Sie können Ihre Vorschläge schriftlich an die Gemeinde Palling, Bräuanger 1, 83349 Palling oder per E-Mail an poststelle@palling.bayern.de richten oder persönlich abgeben.
Für Rückfragen steht Frau Gröbner unter der Telefonnummer 08629/9882-18 oder E-Mail: gabriele.groebner@palling.bayern.de zur Verfügung.