Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 11.04.2024

Bauanträge:

  • Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports in Lärchenfeld 3, Fl.-Nr. 658/3 Gem. Palling
  • Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports mit Solardach im Rauschbergweg 8, Fl.-Nr. 500/6 Gem. Palling
  • Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Doppelgarage in der Buchetstr 29 a., Fl.-Nr. 469/2 Gem. Palling
 

Bauleitplanung:

Siehe auch unter Bauleitplanung

Aufstellung 3. Änderung-Erweiterung des Bebauungs-/Grünordnungsplanes "Unering-Nord" sowie Aufstellung 35. Änderung des Flächennutzungs-/Landschaftsplanes im Parallelverfahren

In der Abwägung wurden die im Verfahren abgegeben Stellungnahmen und Hinweise im Gemeinderat besprochen. Der Gemeinderat billigte nach der Abwägung der einzelnen Stellungnahmen den Planentwurf und Begründung mit Umweltbericht von SCHMID + PARTNER Stadtplaner Architekt PartG mbB aus Teisendorf sowohl für den Bebauungs- und Grünordnungsplan als auch für den Flächennutzungs- und Landschaftsplan. Für beide Verfahren wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen.

 

Aufstellung Außenbereichssatzung "Schreckenbach", Verfahrenseinstellung

Mit Gemeinderatsbeschluss v. 14.03.2013 wurde beschlossen, für das Gebiet Schreckenbach eine Außenbereichssatzung aufzustellen. 

Mit Beschluss v. 16.01.2014 wurde aufgrund vorgebrachter Anregungen und Bedenken beschlossen, dass das Verfahren wegen der ablehnenden Stellungnahmen der Unteren Bauaufsichtsbehörde bis auf weiteres auszusetzen und im Rahmen der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes dann das Verfahren wieder aufzunehmen. Mit Stellungnahme der Regierung von Obb v. 23.04.2014 wurde dann für das sich in Aufstellung befindliche Bebauungsplanverfahren „Schreckenbach“ eine negative Bewertung der Aufstellung bescheinigt.

Aufgrund fehlender Erfolgsaussichten für einen Abschluss der offenen Aufstellung der Außenbereichssatzung beschloss der Gemeinderat daher, das ausgesetzte Ursprungsverfahren zum Aufstellungsbeschluss v. 14.03.2013 für die Aufstellung einer Außenbereichssatzung „Schreckenbach“ einzustellen.

Unbeachtlich hiervon sind die bereits rechtskräftigen Außenbereichssatzungen „Schreckenbach“ (Urplan) in der Fassung v. 14.11.2016 sowie die 1. Änderung ABS Schreckenbach i.d.F. v. 16.12.2021 für den jeweils südwestlichen Bereich von Schreckenbach.

 

Aufstellung 23. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Schreckenbach; Verfahrenseinstellung

Mit Gemeinderatsbeschluss v. 13.02.2014 wurde beschlossen, für das Gebiet Schreckenbach die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.

Aufgrund vorgebrachter Anregungen und Bedenken, wurde das Verfahren wegen der ablehnenden Stellungnahmen der Unteren Bauaufsichtsbehörde bis auf weiteres ruhend gestellt.

Mit Stellungnahme der Regierung von Obb v. 23.04.2014 wurde im Rahmen der Aufstellung zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes eine negative Bewertung der Aufstellung bescheinigt.

Aufgrund fehlender Erfolgsaussichten für den Abschluss der sich in der Aufstellung befindlichen 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Schreckenbach“ wurde empfohlen, das Verfahren einzustellen.

Der Gemeinderat beschloss daher, das ruhende Verfahren zur Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Schreckenbach“ einzustellen.

 

Erschließung Baugebiet

Die Erschließung des Baugebiets „Oberweißenkirchen Nord“ ist durchzuführen. Grundlage der Erschließung und Bebauung ist die Vorplanung der ING Traunreut. Die Baukosten nach der vorläufigen Kostenannahme liegen bei einer Gesamtsumme von 520.788,21 €.

Der Gemeinderat beschloss die Erschließung des Baugebiets „Oberweißenkirchen Nord“ und beauftragte die Firma ING Traunreut wird mit der Durchführung der Entwurfsplanung und des anschließenden Vergabeverfahrens sowie der Erstellung eines Vergabevorschlags.

 

Kanalsanierung

In der Sitzung vom 14. März 2024 wurde der Gemeinderat vom Ingenieurbüro ING Traunreut über den aktuellen Sachstand im Kanalnetz und über die nun erforderlichen nächsten Schritte informiert. Diese sind im Wesentlichen:

  • Dichtheitsprüfung des Kanals im Bereich des Wasserschutzgebietes Polsing sowie
  • Objektplanung und Durchführung der Kanalsanierung im Bereich der Ortsteile Palling, Brünning, Polsing und im Wasserschutzgebiet.

Die ingenieurseitige Begleitung der Dichtheitsprüfungen wurde bereits in der März-Sitzung beauftragt. Mit dem Gemeinderatsbeschluss konnte nun der Auftrag für die Ingenieurleistung für die Objektplanung und die Durchführung der Kanalsanierung mit einer Auftragssumme von 53.534,21 € brutto erteilt werden. Die Vergabeverfahren für die Sanierungsmaßnahmen damit eröffnet werden.

 

Sanierung und Erweiterung Kath. Kindergarten

Die Angebote für die Malerarbeiten liegen vor und wurden vom Architekturbüro Putzhammer geprüft und bewertet. Die Gemeinde Palling erteilte den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter mit einer Angebotssumme von 28.619,20 € brutto.

 

Höhere Kreisumlage

Bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 stand der Hebesatz für die Kreisumlage noch nicht fest. Daher wurde die Kreisumlage im Haushalt mit einem angenommenen Umlagesatz von 49,50 % veranschlagt. Gemäß dem Kreisumlagebescheid des Landratsamtes Traunstein vom 20.03.2024 wurde der Hebesatz für das Haushaltsjahr 2024 einheitlich auf 50,50 % festgesetzt. Für die Gemeinde Palling ergibt sich dadurch eine Kreisumlage in Höhe von 2.194.659,81 €, was den Haushaltsansatz um rund 42.660 € überschreitet. Die überplanmäßige Ausgabe ist unabweisbar.

Der Gemeinderat bewilligte die daher überplanmäßige Ausgabe bei der Kreisumlage. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen.

 

Sportplatz Palling:

Die Gemeinde bezuschusst die Hochsprunganlage des Sportvereins mit 50 % der Kosten (max. jedoch 8.000 Euro Zuschuss).