Kommunales Behördennetz; Betrieb
Landkreise können zusammen mit den kreisangehörigen Gemeinden ein kommunales Behördennetz betreiben.
Beschreibung
Unter einem kommunalen Behördennetz (KomBN) wird ein gemeinsames elektronisches Netzwerk (Intranet) zwischen dem Landratsamt und den Gemeinden im Landkreis mit zentralen Übergängen zum Bayerischen Behördennetz und zum Internet verstanden.
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Stand: 10.09.2018
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration (siehe
BayernPortal)
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
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