70-Liter-Müllsäcke für 3,- € pro Stück sind im Bürgerbüro der Gemeinde erhältlich.
Was tun, wenn Abfalltonnen im Rahmen der regelmäßigen Nutzung verschmutzen? Wie kann man diese reinigen und was ist dabei zu beachten?
Hilfestellungen und Tipps zur Mülltonnenreinigung erhalten Sie hier: Merkblatt zur Mülltonnenreinigung
Was ist bei einer Baustelle oder Straßensperrung zu veranlassen? Infos enthält folgendes Merkblatt: Eingeschränkte Müllabfuhr bei Baustellen und Straßensperrungen
Seit dem 1. August 2018 können Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreisgebiet, die entweder selbst inkontinent sind oder in deren privatem Haushalt ständig eine Person lebt, die inkontinent ist, einen schriftlichen Antrag stellen, um für ein Jahr im Voraus pro Monat zwei kostenlose Restmüllsäcke, also insgesamt 24 Restmüllsäcke für ein Jahr, zu erhalten. Jedem Antrag muss ein aktuelles ärztliches Attest beigefügt werden, das das Vorliegen einer Inkontinenz aus medizinischer Sicht belegt.
Das Antragsformular finden Sie hier: Antragsformular Härtefallregelung (kostenlose Müllsackausgabe)
Anträge können gestellt werden
Nach Antragseingang und Vorlage des Attestes erhält der Antragsteller ein entsprechendes Schreiben zugesandt, mit dem er sich bei der Wohnsitzgemeinde für ein Jahr im Voraus die kostenlosen Restmüllsäcke abholen darf.